Vuna GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 30.6.2025
1. Anwendung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, unter denen wir als Vuna GmbH, Dübendorf Dienstleistungen erbringen, Werke oder andere Arbeitsergebnisse erstellen und/oder Produkte verkaufen (nachfolgend gemeinsam auch als „Leistungen“ bezeichnet). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners („Kundschaft“) kommen nur zur Anwendung, wenn deren Geltung von Vuna ausdrücklich anerkannt wurde. Mit der bestätigten Bestellung oder Auftragserteilung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als von der Kundschaft akzeptiert.
2. Angebot, Bestellung, Auftragserteilung
Unsere Angebote sind unverbindlich und laut Angaben in den Angeboten zeitlich befristet. Wir behalten uns vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen, ebenso alle Angebotsänderungen bis zur Klärung der entsprechenden Einzelheiten. Ein Vertrag kommt mit Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Kundschaft zustande.
3. Leistungsumfang
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Material und Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet. Folgende Leistungsarten werden unterschieden:
- Werk:
Soweit ausdrücklich vereinbart, dass Vuna ein Werk mit bestimmten Eigenschaften schuldet. Ergänzend zu diesen AGB kommen die Bestimmungen über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) zur Anwendung. - Kaufgegenstand:
Soweit sich die Leistung von Vuna in der Lieferung eines vorbestehenden Produkts erschöpft. Ergänzend zu diesen AGB kommen die Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (Art. 184 ff. OR) zur Anwendung. - Auftrag:
In den übrigen Fällen, in welchen sich Vuna zu einem sorgfältigen Tätigwerden verpflichtet, z.B. im Rahmen von Fachplanungs-Leistungen. Ergänzend zu diesen AGB kommen die Bestimmungen des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR) zur Anwendung.
Als Vuna verpflichten wir uns, den Kaufgegenstand, das zu erstellende Werk und/oder die zu erbringenden Leistungen gemäss den Vereinbarungen zu liefern bzw. zu erbringen. Bei der Ausführung und Erfüllung wenden wir die vom Obligationenrecht vorgeschriebene Sorgfalt an.
4. Beizug Dritter
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dürfen wir für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritte beiziehen. Sofern für die Umsetzung eines Projekts (z.B. Erstellen einer Anlage) Leistungen Dritter erforderlich sind, welche nicht zu den von uns gemäss Auftragsbestätigung geschuldeten Leistungen gehören, so hat die Kundschaft die Verträge mit den Dritten direkt in eigenem Namen selbst abzuschliessen. Die beigezogenen Dritten haften der Kundschaft gegenüber im Rahmen des zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrags für ihre eigenen Arbeiten und Vuna übernimmt für die Auftragsausführung und Arbeiten von diesen Dritten keine Gewährleistung oder Haftung.
5. Pläne und technische Unterlagen
Sämtliche Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und weiteren technischen und anderen Unterlagen stehen unter Urheberschutz, sind unser Eigentum und dürfen daher weder kopiert, abgezeichnet, verwertet, noch Drittpersonen überlassen werden. Massskizzen, Schemata, Abbildungen und Gewichtsangaben sowie andere Angaben in den Preislisten und Drucksachen sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich.
6. Lieferbedingungen
- Nutzen & Gefahr:
Lieferungen erfolgen Ex Works (EXW, Incoterms 2020) ab Werkstatt Vuna. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werkstatt an die Kundschaft über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung aufgrund separater Vereinbarung einschliesslich Montage, Installation und Inbetriebnahme erfolgt. Wird der Versand verzögert aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, lagert die Lieferung auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft. Sollte die Zustellung trotz zweimaligem Auslieferungsversuchs scheitern, können wir vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen bleiben geschuldet und wir können für Umtriebe die Kosten in Rechnung stellen. - Lieferbereich:
Wir liefern unsere Werke und Kaufgegenstände zu den genannten Konditionen innerhalb der Schweiz und der EU. Darüber hinaus erfolgen Lieferungen nach Absprache und Möglichkeiten in unserem Ermessen. - Lieferzeiten:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel, sofern nicht im Angebot anders angegeben, für die Schweiz maximal 1 Woche. Bei Lieferungen in die EU beträgt die Lieferzeit zwischen 1 und 4 Wochen. Ist eine längere Lieferfrist notwendig, informieren wir die Kundschaft spätestens nach Ablauf dieser Zeit. Vereinbarte Liefertermine gelten als Richtwerte und nicht als Fixtermine im Sinne von Art. 108 Abs. 3 OR. Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder verunmöglichen, auch wenn sie bei Lieferfirmen oder der Kundschaft eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ruhen unsere vertraglichen Pflichten, bis dieses Ereignis überwunden ist.
7. Zahlungsbedingungen
- Preise:
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, netto und in Schweizer Franken (CHF) ab Werkstatt (EXW, Incoterms 2020), zuzüglich MWST, Kosten für Verpackung, Versicherung, Versand, allfälligen Zöllen, Gebühren oder weiteren Abgaben. Ausnahme: In unserem Onlineshop ist die gesetzliche MWST für die Schweiz im angezeigten Preis inbegriffen. Tritt nach Vertragsabschluss bzw. Bestellung eine signifikante (> 10%) Preiserhöhung auf (z.B. aufgrund von steigenden Rohstoffpreisen oder schwankenden Wechselkursen), behalten wir uns das Recht vor, ein angepasstes Angebot zu erstellen, welches die Kundschaft annehmen oder ablehnen kann. - Verrechnung:
Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von uns nicht anerkannter Gegenforderungen zu kürzen, zurückzuhalten oder zu verrechnen. Zahlungen bleiben auch dann fällig, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird, oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen. - Zahlungsfrist:
Innerhalb der Schweiz erfolgt die Rechnungsstellung nach Lieferung der Werke, Kaufgegenstände oder Dienstleistungen. Wir können eine Vorauszahlung verlangen. Honorare werden monatlich oder quartalsweise nach erfolgter Leistung in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist ist 30 Tage ab Rechnungsdatum. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn die Lieferung oder Abnahme von Kaufgegenstand oder Werk aus Gründen verzögert wird, welche wir nicht zu vertreten haben. Ausserhalb der Schweiz liefern wir gegen Vorauszahlung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. - Zahlungsverzug:
Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft (ohne Mahnung) in Verzug. Wir sind diesfalls berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen und Zinsen zu einem marktüblichen Zinssatz (in jedem Fall mindestens 5% p.a.) zu erheben und die sofortige Bezahlung sämtlicher ausstehender Beträge inkl. Verzugszinsen zu verlangen. Bezahlt die Kundschaft daraufhin die geschuldeten Beträge nicht innerhalb von 10 Kalendertagen, ist Vuna nach freiem Ermessen berechtigt:- Vertragserfüllung nebst Ersatz von durch den Zahlungsverzug entstandenem Schaden zu verlangen,
- von einzelnen oder sämtlichen offenen Verträgen entschädigungslos zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, und/oder,
- weitere Lieferungen nur gegen eine Sicherheit oder Vorauszahlung zu erbringen.
Der Kaufgegenstand bzw. das Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Vuna.
8. Prüfung und Abnahme
Wir oder unsere Lieferfirmen werden die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt die Kundschaft weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und von der Kundschaft zu bezahlen. Die Kundschaft hat die Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen und Vuna bzw. der entsprechenden Lieferfirma allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt sie dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
Die Kundschaft hat das gelieferte Werk nach dessen Fertigstellung zu prüfen und Mängel sofort schriftlich festzuhalten. Zeigen sich nach der gemeinsam mit der Kundschaft durchgeführten Abnahme keine Mängel, so ist das Werk mit Abschluss der Prüfung abgenommen. Zeigen sich bei der gemeinsam mit der Kundschaft durchgeführten Abnahme Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen, so gilt das Werk ebenfalls als abgenommen. Wir haben die festgestellten Mängel jedoch innert angemessener Frist zu beheben. Zeigen sich bei der Abnahme wesentliche Mängel, so wird die Abnahme zurückgestellt und es wird gemeinsam ein neuer Abnahmetermin vereinbart. Eine Mängelrüge entbindet die Kundschaft nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen.
9. Gewährleistung
Wir verpflichten uns in Zusammenhang mit durch uns erbrachten Werklieferungen oder durch uns gelieferten Kaufgegenständen für die Dauer von 24 Monaten von der Fertigstellung eines Werks oder von der Lieferung eines Kaufgegenstandes, alle Teile, die nachweislich infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach eigener Wahl instand zu stellen oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Jeder weitere Anspruch der Kundschaft wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
In Fällen, in denen die Werklieferungen durch vom Kunden beauftragte Dritte erfolgen, übernimmt Vuna keine Gewährleistung in Zusammenhang mit den durch diese Dritten gelieferten Werken. Der Kunde hat Mängel des Werks in diesem Fall direkt beim Lieferanten des Werks zu rügen und seine gesetzlichen Ansprüche diesem gegenüber geltend zu machen.
10. Haftung
Die Haftung von Vuna wird auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen beschränkt. Darüber hinaus wird jegliche Haftung (insbesondere auch für mittelbare Schäden, wie entgangener Gewinn, Strafzahlungen etc.) von Vuna und ihren Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Vuna ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für alle möglichen Haftungsgrundlagen (einschliesslich Haftung für positive Vertragsverletzung, für Verzugsfolgen, für die Folgen von Schlecht- oder Nichterfüllung, ausservertragliche Haftung) und auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmenden, Mitarbeitenden und Erfüllungshilfen.
Wir haften in keinem Fall für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder durch die gesetzliche Produkthaftpflicht abgedeckt sein müssen.
11. Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung ist Teil dieser AGB (vuna.ch/datenschutzerklaerung). Grundsätzlich können wir zur Daten-speicherung und -verarbeitung Angebote von Drittanbietern (z.B. Cloud Services) verwenden. Die Kundschaft stellt sicher, dass sie zur Übermittlung der Daten an uns nach den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung berechtigt ist.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen der Kundschaft und Vuna unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Schweizer Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen den Parteien, ihren Bevollmächtigten oder Rechtsnachfolgern befindet sich am Sitz von Vuna. Vuna kann die Kundschaft auch an deren Sitz belangen.
13. Schlussbestimmungen
Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.